Familienergänzende Kinderbetreuung
Seit dem Schuljahr 2018/19 hat der Gemeinderat die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder bis zur 6. Klasse der Primarschule umzusetzen. Basis bilden das von der Gemeindeversammlung genehmigte Reglement und die Richtlinien.
Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten
Für die Betreuung von Kindern bis zum Eintritt in den Kindergarten wenden Sie sich an eine anerkannte Tagesmutter oder an eine anerkannte Kindertagesstätte (Kita). Auch diese werden gemäss dem Reglement und den Richtlinien der Einwohnergemeinde Böttstein subventioniert.
Die Gemeinde Böttstein bietet dieses Betreuungsmodul nicht selber an.
Kinder im Kindergarten- und Schulalter bis zur 6. Klasse der Primarschule
Der Gemeinderat Böttstein hat die Rahmenbedingungen für die Randstundenbetreuung und den Mittagstisch wie folgt festgelegt:
- Während den Schulwochen jeweils am kindergartenfreien Vormittag (Dienstagvormittag) von 7.00 bis 12.00 Uhr sowie am Montag-, Dienstag-, Donnerstag und Freitagmorgen 07.00 bis 08.00 Uhr und von Montag-, Dienstag-, Donnerstagnachmittag von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitagnachmittag von 13.00 bis 16.00 Uhr, unabhängig von der Anzahl Kinder.
- Der Mittagstisch wird wie bisher während der Schulzeit immer am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag angeboten. Dies unter der Voraussetzung, dass es im Durchschnitt mindestens 6 Teilnehmende pro Tag hat.
- Während den Schulferien finden keine Randstundenbetreuung und Mittagstisch statt.
- Wie bisher kostet der Mittagstisch Fr. 10.00.
- Wie bisher kostet die Randstundenbetreuung Fr. 8.00 pro Stunde
- Die Anmeldungen für die Randstundenbetreuung und/oder den Mittagstisch gelten für 1 Semester.
- Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit besteht für beide Angebote die Möglichkeit, Betreuungsgutscheine (Subventionen) zu beantragen.
Betreuungsgutscheine (Subventionen)
Haben Sie Fragen?
Anspruch auf Betreuungsgutscheine
Sofern Sie Anspruch auf Betreuungsgutscheine erheben, füllen Sie bitte zusätzlich das Antragsformular zur Geltendmachung von Betreuungsgutscheinen vollständig aus und reichen es an die bezeichnete Adresse ein.
Beachten Sie bitte, dass Betreuungsgutscheine nur auf tatsächlich und berechtigt bezogene Betreuungsleistungen aufgrund von Belegen ausbezahlt werden. Die Rechnung für die Kinderbetreuung müssen Sie selber bezahlen. Sollten Sie einen Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben, wird dieser nach erfolgter Prüfung ausbezahlt.
Antragsformular zur Geltendmachung von Betreuungsgutscheinen
Weitere Unterlagen
- Familienergänzende Kinderbetreuung Merkblatt vom 12.03.2018 - Formular - - .pdf (300,7 KiB)
- Familienergänzende Kinderbetreuung Reglement mit Unterschriften Stand Schuljahr 201819 - Reglement.pdf (174,4 KiB)
- Familienergänzende Kinderbetreuung Richtlinien Anhang 1 pdf Stand Schuljahr 201819 - Berechnung -.pdf (21,7 KiB)
- Familienergänzende Kinderbetreuung Richtlinien Anhang 2 pdf Stand Schuljahr 201819 - Richtlinie -.pdf (14,5 KiB)
- Familienergänzende Kinderbetreuung Richtlinien mit Unterschriften Stand Schuljahr 201819 - Richtli.pdf (156,5 KiB)
- KiBeG-Richtlinien ab 26-11-2018.pdf (182,9 KiB)